Dieses Beschwerdeverfahren regelt das Verfahren für Beschwerden über die Dienste des Betreibers der Recordio-Plattform seitens der Nutzer. Es handelt sich um Beschwerden, bei denen der Betreiber Partei des Streits ist — insbesondere Beschwerden über Plattformgebühren, Servicequalität, Kontosperrung, technische Probleme und Moderationsentscheidungen.
Dieses Dokument ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Recordio (Artikel 2.4) und knüpft an Kapitel 22 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Beschwerdeverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die in Artikel 2.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Hierarchie.
Gemäß diesem Beschwerdeverfahren können Dienste des Betreibers der Recordio-Plattform reklamiert werden, insbesondere:
Dieses Beschwerdeverfahren gilt nicht für die folgenden Situationen, weil der Betreiber in diesen Fällen keine Partei des Streits ist:
Streitigkeiten betreffend Kaufverträge zwischen Nutzern (insbesondere tatsächlicher Zustand der Ware, Mängel, Lieferung, Zahlung, Rückerstattungen zwischen Nutzern) werden direkt zwischen Käufer und Verkäufer gemäß Artikel 22.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelöst. Der Betreiber ist keine Partei dieser Streitigkeiten und kann nicht über Ansprüche zwischen Nutzern entscheiden.
In diesen Fällen empfehlen wir:
Reklamationen tatsächlicher Mängel der Ware sind direkt beim Verkäufer nach den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend zu machen. Da die Plattform in Version 1.0 für das C2C-Modell bestimmt ist (Artikel 4.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), handelt es sich in der Regel nicht um ein Verbraucherverhältnis, und besondere Verbraucherrechte bei Käufen von einem Unternehmer finden keine Anwendung.
Eine Beschwerde kann eingereicht werden:
Die Beschwerde sollte enthalten:
Enthält die Beschwerde nicht genügend Informationen für ihre Bearbeitung, kann der Betreiber den Nutzer um Ergänzung bitten.
Eine Beschwerde kann unverzüglich nach Kenntnis des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch, eingereicht werden:
Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die in Artikel 5.1 genannten Fristen sind vertragliche Fristen für die interne Bearbeitung der Beschwerde im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens; sie berühren nicht die gesetzlichen Verjährungsfristen für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Der Betreiber bearbeitet die Beschwerde unverzüglich, orientierungsweise innerhalb von 14 Tagen ab deren Eingang.
Ist die Beschwerde komplexer oder erfordert sie weitere Prüfungen (insbesondere Ermittlung technischer Details, Unterlagen von Dienstleistern), kann der Betreiber die Frist verlängern, höchstens jedoch auf 30 Tage ab Eingang der Beschwerde. Über die Verlängerung informiert der Betreiber den Nutzer unter Angabe des Grundes.
Bei Beschwerden über Moderationsentscheidungen gemäß DSA (Kapitel 25 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten die in Artikel 25.2.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fristen.
Der Betreiber bestätigt den Eingang der Beschwerde dem Nutzer unverzüglich, in der Regel automatisch per E-Mail.
Der Betreiber beurteilt die Beschwerde auf Grundlage von:
Der Betreiber kann die Beschwerde:
Über das Ergebnis der Beschwerde informiert der Betreiber den Nutzer schriftlich per E-Mail oder über die Plattformschnittstelle. Die Mitteilung enthält:
Wird die Beschwerde anerkannt und erfordert sie eine finanzielle Abhilfe (z. B. Stornierung einer Rechnung, Rückerstattung einer gezahlten Gebühr), führt der Betreiber diese unverzüglich durch, in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab der Entscheidung über die Beschwerde.
Kann ein Streit zwischen einem Nutzer als Verbraucher und dem Betreiber nicht durch direkte Einigung im Rahmen der Beschwerde gelöst werden, hat der Verbraucher das Recht, sich an die zuständige Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zu wenden:
Tschechische Handelsinspektion Zentrales Inspektorat — ADR-Abteilung Štěpánská 567/15 120 00 Praha 2 Web: www.coi.cz E-Mail: adr@coi.cz
Ein Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung kann spätestens innerhalb eines Jahres ab dem Tag eingereicht werden, an dem der Verbraucher sein Recht, das Gegenstand des Streits ist, erstmals beim Betreiber geltend gemacht hat (insbesondere im Rahmen einer Beschwerde).
Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich an die zuständige Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in dem Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wenden.
Der Verbraucher kann sich jederzeit an das zuständige Gericht gemäß Artikel 32 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden. Außergerichtliche Streitbeilegung ist keine Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Beschwerden über Moderationsentscheidungen (Entfernung einer Anzeige, Ausblendung von Inhalten, Einschränkung des Kontos, Senkung der Vertrauensstufe) werden nach dem besonderen Verfahren DSA Notice & Action geregelt in Kapitel 25 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
Für diese Beschwerden gelten insbesondere:
Die Bearbeitung einer Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren ist für den Nutzer kostenlos. Die mit der Beschwerde verbundenen Kosten (insbesondere Kosten der Einreichung) trägt jede Partei selbst, sofern Rechtsvorschriften oder eine Vereinbarung nichts anderes bestimmen.
Für Beschwerden und Reklamationen betreffend die Dienste der Recordio-Plattform:
| Art der Beschwerde | Kontakt |
|---|---|
| Übliche Beschwerden, Kundensupport | support@recordio.cz |
| Rechtsangelegenheiten, schwerwiegende Streitigkeiten | legal@recordio.cz |
| Moderationsentscheidungen, DSA-Einspruch | abuse@recordio.cz |
| Schutz personenbezogener Daten | privacy@recordio.cz |
Der Betreiber ist berechtigt, dieses Beschwerdeverfahren einseitig zu ändern, insbesondere als Reaktion auf Änderungen von Rechtsvorschriften oder zur Verbesserung des Beschwerdebearbeitungsverfahrens. Über wesentliche Änderungen informiert der Betreiber die Nutzer gemäß Artikel 31 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die aktuelle Fassung des Beschwerdeverfahrens ist jederzeit in der Plattformschnittstelle verfügbar.
Herausgegeben von: Pavel Halabica, Betreiber der Recordio-Plattform Ausgabedatum: 31. August 2026 Gültig ab: 1. September 2026